Matomo

Bestattungsvorsorge in Schwerin –
mit Trendel eine Entlastung für die ganze Familie

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod und einer Bestattungsvorsorge ist für viele Menschen eher unbehaglich. Doch wer schon einmal ein Erlebnis auf einer Beerdigung hatte, nach der man zu sich selbst sagen musste „Das hätte der Verstorbene nie so gewollt”, macht sich spätestens dann Gedanken über seine eigene Beerdigung. Horchen Sie in sich hinein: Was wäre für Sie wichtig? Eine Beisetzung im Wald, auf hoher See oder klassisch auf dem Friedhof? Soll auf der Trauerfeier Ihre Lieblingsmusik gespielt werden? Und wünschen Sie eine bestimmte Formulierung auf Ihrem Grabstein? Sprechen Sie ganz in Ruhe mit uns über Ihre Vorstellungen. Im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge halten wir all Ihre Wünsche in einem Vorsorgevertrag für Sie und Ihre Angehörigen fest. Auch beraten wir Sie zur finanziellen Absicherung Ihrer Bestattung beispielsweise durch die Bestattungstreuhand. So haben Sie die Gewissheit: Alles rund um Ihre Beerdigung und Ruhestätte wird in Ihrem Sinn geregelt sein. Kommen Sie einfach auf uns zu – wir beraten Sie ausführlich zu Ihrer Bestattungsvorsorge.

Ich möchte beerdigt werden, wie ich gelebt habe.

Vorsorgeformular – Bestattungshaus Trendel

Schritt 1 von 4
Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Ihr letzter Wille in Testament und Co.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest:

Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Zur Broschüre Erben und Vererben

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Zur Broschüre Patientenverfügung

Wir bedanken uns herzlich für die Übernahme der notwendigen „Laufereien“. Es hilft sehr, wenn man sich nicht noch um all diese Dinge kümmern muss. Alles Gute für Sie!