Bestattungskosten
Bestatterleistungen:
1.295,00 EUR
1 Sterbeurkunde:
15,00 EUR
Krematorium Schwerin:
304,00 EUR
Grabstelle und Beisetzung:
ab 240,00 EUR
Bestattungskosten
Wir halten immer alle Kosten für Sie transparent und loten gemeinsam mit Ihnen aus, was Ihnen besonders wichtig ist oder was auch entfallen könnte. So bleiben wir bei der Bestattung in Ihrem finanziellen Rahmen. Unsere Preisbeispiele zeigen Ihnen die Kosten für unsere Bestattungsleistung, den Friedhof, gegebenenfalls ein Krematorium und sonstige Gebühren. Des Weiteren finden Sie auch ungefähre Kosten für Trauerfloristik, Musiker, Redner, Feierhalle oder Kapelle.
Die Gebühren und Satzungen der Friedhöfe in Schwerin und Umgebung finden Sie hier.
Zu den weiteren Beerdigungskosten gehören die Aufwände für die Trauerfloristik, Musiker und Redner sowie die Feierhalle oder Kapelle auf dem Friedhof.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Für mich waren Sie eine große Hilfe und meine Verwandten waren auch sehr angetan. Für Ihre weitere Arbeit wünsche ich Ihnen viel Kraft und Segen.